Begriff und Funktion des Strafrechts
Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten
Rechtsquellen des Strafrechts
Grundprinzipien des Strafrechts
Das Strafrecht, auch als Kriminal[straf]recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind.
Das Strafrecht ist ein zentraler Bestandteil des Rechtssystems von Los Santos und dient dem Schutz grundlegender Rechtsgüter wie Leben, Eigentum, körperliche Unversehrtheit und die öffentliche Ordnung. Es unterscheidet sich in Ziel, Struktur und Konsequenzen deutlich von anderen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht oder dem Verwaltungsrecht.
Während das Strafrecht auf die Bestrafung von rechtswidrigem Verhalten abzielt – etwa durch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen –, regeln andere Rechtsgebiete häufig lediglich das Verhalten zwischen Bürgern oder zwischen Bürger und Staat ohne repressive Sanktionen.
Ein klassisches Beispiel aus dem Strafrecht ist der Diebstahl (§ 47 StGB). Jeder der einem Dritten sein Eigentum ohne seine Zustimmung entwendet, ohne dabei Gewalt oder eine Nötigung zu verwenden, verstößt gegen diesen §§ . Dagegen wäre im Zivilrecht etwa ein Streit um die Rückgabe eines geliehenen Fahrrads zu klären – hier geht es nicht um Bestrafung, sondern um Anspruchsdurchsetzung.
Auch zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine klare Abgrenzung notwendig. Ein Rotlichtverstoß stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO dar, geahndet mit Bußgeld und ggf. Punkten. Wird jedoch durch einen Rotlichtverstoß ein Mensch gefährdet, kann dies zur Gefährdung des Straßenverkehrs (§12 StGB) führen – ein Fall für das Strafrecht.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das Strafrecht unterscheidet sich durch seine repressiven Sanktionen, seinen staatlichen Verfolgungsanspruch und seinen Zweck – den Schutz der Rechtsordnung – grundlegend von anderen Rechtsgebieten. Es greift immer dann ein, wenn eine gesellschaftlich besonders schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt.
Beispiele für strafrechtlich relevante Delikte:
Körperverletzung (§ 31 StGB)
Betrug (§ 50 StGB)
Fahrerflucht (§ 13 StGB)
Beispiele für zivil- oder verwaltungsrechtliche Fälle:
Mietstreitigkeiten (Zivilrecht)
Scheidung (Zivilrecht)
Widerspruch gegen einen Steuerbescheid (Verwaltungsrecht)
Tempolimit-Verstoß (Verkehrsordnungswidrigkeit)
Das Strafrecht ist also nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung, da es grundlegende Werte des Zusammenlebens schützt – und sich dabei klar von anderen Rechtsformen abgrenzt.
Die Rechtsquellen des Strafrechts sind die gesetzlichen Grundlagen, auf denen strafrechtliche Regelungen beruhen. In Los Santos ist das Strafrecht ausschließlich kodifiziert, d. h., es gibt keine ungeschriebenen Strafnormen.
Grundgesetz (GG)
Funktion: Enthält grundlegende Vorgaben für das Strafrecht, z. B.
Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde, Grundrechte
Strafgesetzbuch (StGB)
Kernstück des materiellen Strafrechts
Gilt für alle allgemeinen Straftaten
Strafprozessordnung (StPO)
Formelles Strafrecht
Regelt: Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufung, Revision, Rechte und Pflichten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Beschuldigtem
Behörden-Strafgesetz
Regelt Straftaten, die von Amtsträgern begangen werden.
Beispiele: Amtsmissbrauch, Korruption, Tragen von Dienstwaffen Off Duty
Die Grundprinzipien des Strafrechts bilden das rechtliche und ethische Fundament für den Umgang des Staates mit strafbarem Verhalten. Sie stellen sicher, dass Strafverfolgung und Bestrafung in einem rechtsstaatlichen Rahmen erfolgen und die Grundrechte des Einzelnen gewahrt bleiben. Diese Prinzipien schützen den Bürger vor willkürlicher Strafverfolgung und sichern gleichzeitig eine gerechte, nachvollziehbare und verhältnismäßige Ahndung von Straftaten. Sie gelten sowohl für das materielle Strafrecht als auch für das Strafprozessrecht und sind unverzichtbar für ein faires und funktionierendes Rechtssystem.
1. Nullum crimen, nulla poena sine lege
(„Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“)
2. Schuldprinzip (Prinzip der persönlichen Verantwortlichkeit)
Keine Strafe ohne persönliche Schuld
Der Täter muss wissentlich und willentlich gegen das Gesetz verstoßen haben.
3. Verhältnismäßigkeitsprinzip
Die Strafe muss angemessen und notwendig sein, um den Rechtsfrieden zu wahren.
Kein übermäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte des Täters.
4. Legalitätsprinzip
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei Anfangsverdacht ein Strafverfahren einzuleiten.
5. Opportunitätsprinzip (eingeschränkt möglich)
In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen (z. B. bei Geringfügigkeit)
6. Öffentlichkeitsprinzip
Strafverfahren sind in der Regel öffentlich (Transparenz und Kontrolle).
Ausnahmen bei Jugendschutz oder Opferschutz
7. Fair-Trial-Prinzip (Recht auf ein faires Verfahren)
Recht auf Verteidigung, faires Gehör, unparteiisches Gericht
8. In dubio pro reo
(„Im Zweifel für den Angeklagten“)
Gilt im gesamten Strafprozess: Wenn nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, muss er freigesprochen werden
9. Rückwirkungsverbot
Strafgesetze gelten nicht rückwirkend.
Ausnahme: wenn eine neue Regelung zugunsten des Täters ist.
10. Individual- und Spezialprävention
Ziel der Strafe ist nicht nur Vergeltung, sondern auch:
Abschreckung des Täters (Spezialprävention)
Abschreckung der Allgemeinheit (Generalprävention)
Resozialisierung und Wiedereingliederung